VORSCHRIFTEN FÜR REISEN MIT MINDERJÄHRIGEN UND/ODER UNBEGLEITETEN KINDERN, DIE OHNE ELTERN ODER ERWACHSENE REISEN
Die folgenden Vorschriften werden vom Zoll an allen Ein- und Ausreisestellen / Grenzposten nach und aus Namibia durchgesetzt:
Vergewissern Sie sich, dass Sie die erforderlichen Unterlagen dabei haben, um Komplikationen und/oder Enttäuschungen zu vermeiden.
NB: Alle Minderjährigen unter 18 Jahren, die nach Namibia reisen, müssen eine ungekürzte Geburtsurkunde mit sich führen.
Darüber hinaus:
Kinder, die mit einem biologischen Elternteil reisen
Es ist eine unterzeichnete und beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils erforderlich, in der er sein Einverständnis mit der Reise des Minderjährigen gibt.
Sollte der andere Elternteil verstorben sein, ist die Sterbeurkunde vorzulegen.
Kinder, die mit einem Erwachsenen reisen, der nicht der biologische Elternteil des Minderjährigen ist
Eine unterzeichnete und beglaubigte eidesstattliche Erklärung beider* Elternteile (unabhängig vom Familienstand der Eltern) oder des/der gesetzlichen Vormunds/Vormünder des Minderjährigen im Original, in der diese ihr Einverständnis geben, dass das Kind mit dem Erwachsenen reisen darf, ist erforderlich.
*Sollte ein Elternteil verstorben sein, muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Es sind beglaubigte Kopien der Pässe oder Ausweispapiere der Erziehungsberechtigten/Eltern erforderlich.
In der eidesstattlichen Erklärung sollten auch die Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten angegeben werden.
Unbegleitet reisende Kinder
Eine unterzeichnete und beglaubigte eidesstattliche Erklärung beider* Elternteile (unabhängig vom Familienstand der Eltern) oder des/der gesetzlichen Vormunds/Vormünder des Minderjährigen, der/die der Reise zustimmt/zustimmen, muss vorgelegt werden.
Ein unterschriebenes und beglaubigtes Schreiben mit den Kontakt- und Aufenthaltsdaten der Person, die den minderjährigen Passagier bei der Ankunft in Empfang nehmen wird, muss vorgelegt werden.
Eine beglaubigte Kopie des Personalausweises, des gültigen Reisepasses oder der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung der Person, die den minderjährigen Fluggast bei der Ankunft in Empfang nimmt, sowie die Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten des Minderjährigen müssen vorgelegt werden.

